Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: die 14 EU-Allergene korrekt umsetzen
Wer Speisen anbietet, muss seine Gäste über bestimmte allergene Zutaten informieren – das schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. Das gilt für jedes Restaurant, Café und jeden Imbiss, auch für lose abgegebene Speisen ohne Verpackung. Dieser Leitfaden erklärt die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene, deine Pflichten und wie du sie sauber auf Karte und QR-Code umsetzt.
Rechtlicher Rahmen: die LMIV
Grundlage ist die EU-Verordnung 1169/2011, kurz LMIV, ergänzt in Deutschland durch nationale Regelungen wie die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung. Sie verpflichtet dich, Gäste über die enthaltenen Hauptallergene zu informieren, bevor sie bestellen. Verstöße können von der Lebensmittelüberwachung beanstandet werden und Bußgelder nach sich ziehen, deshalb solltest du die Kennzeichnung ernst nehmen.
Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene
Kennzeichnungspflichtig sind: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen sowie Weichtiere. Bei einigen, etwa glutenhaltigem Getreide oder Schalenfrüchten, musst du je nach Vorgabe auch die genaue Art angeben. Halte eine vollständige Liste pro Gericht griffbereit, idealerweise schriftlich dokumentiert.
Wie du auf der Karte kennzeichnest
In der Praxis kennzeichnest du Allergene meist über hochgestellte Ziffern oder Buchstaben am Gericht mit einer Legende, oder du weist sie ausgeschrieben aus. Wichtig ist, dass die Information eindeutig, leicht zugänglich und gut lesbar ist. Eine reine Pauschalformel wie „kann Spuren von allem enthalten“ genügt der Pflicht nicht – du musst die tatsächlich enthaltenen Hauptallergene benennen.
Mündliche Auskunft als zulässige Variante
Bei loser Ware darfst du die Allergeninformation unter Bedingungen auch mündlich geben, wenn ein klar sichtbarer Hinweis darauf vorhanden ist und im Hintergrund eine schriftliche Dokumentation vorliegt, die jederzeit einsehbar ist. In der Praxis ist eine durchgehende schriftliche Kennzeichnung auf der Karte oder digital aber deutlich sicherer und entlastet dein Servicepersonal. Schulungen des Teams sind in beiden Fällen sinnvoll.
Umsetzung auf digitaler Karte und QR-Code
Auf einer digitalen Karte kannst du Allergene direkt am Gericht anzeigen und bei Rezeptänderungen sofort aktualisieren – das reduziert Fehler durch veraltete Aushänge. Achte darauf, dass die Information auch ohne Smartphone zugänglich bleibt, etwa über eine gedruckte Variante auf Nachfrage. Tools können Allergene aus deiner Karte vorschlagen, doch die Letztverantwortung für die Richtigkeit liegt immer bei dir.
Häufige Fehler vermeiden
Typische Fehler sind unvollständige Angaben, veraltete Karten nach Rezeptwechseln und der falsche Glaube, hausgemachte oder lose Speisen seien ausgenommen. Auch das Vertauschen von Allergenen und Zusatzstoffen kommt häufig vor – beides ist kennzeichnungspflichtig, aber getrennt. Pflege deine Angaben bei jeder Menüänderung und dokumentiere, wer wann was geprüft hat.
MyGastro vereint Website, digitale Speisekarte, Reservierung & KI-Telefonassistent in einem Tool — aktuell als Testnutzer 2 Monate kostenlos, danach dauerhaft −50 %.